Bis 3.500 kg und bis 9 Sitzplätzen
Code 96: mit Anhänger über 750 kg => Kombination bis 4.250 kg
Voraussetzung:
Begleitendes Fahren ab 17 Jahre - ansonsten ab 18 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb: (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)
12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Erweiterung: (Du hast bereits einen Führerschein)
6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten: (die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben)
5 x Überlandfahrt á 45 min
4 x Autobahnfahrt á 45 min
3 x Nachtfahrt á 45 min
Prüfungen:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung 45 min
B197:
Mindestens 10 Fahrstunden mit Schaltung
15 minütige Schaltkompetenz Prüfung
Prüfung auf Automatik möglich
Trotzdem darf nach bestandener Prüfung sowohl Schaltung als auch Automatik gefahren werden!
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mit Anhänger bis 3.500 kg => Kombination bis 7.000 kg
Voraussetzung:
Begleitendes Fahren ab 17 Jahre - ansonsten ab 18 Jahre
Theoretische Ausbildung:
entfällt
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten: (die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben)
3 x Überlandfahrt á 45 min
1 x Autobahnfahrt á 45 min
1 x Nachtfahrt á 45 min
Prüfungen:
theoretische Prüfung entfällt
praktische Prüfung 45 min
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15 Jahre
Theoretische Ausbildung:
6 Theorieunterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
1 Fahrstunde á 90 min (Einzelausbildung)
2 Fahrstunden á 90 min (Gruppenausbildung)
Prüfung:
nur theoretische Prüfung
Es ist kein Antrag beim Landratsamt und kein Erste-Hilfe-Kurs notwendig.
Zur Prüfung wird ein Passbild und Ausweis mit Foto (auch Kinderausweis) benötigt.
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Zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor
Dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz (bis 350 kg, ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen) bis 45 km/h, bis 50 ccm, bei Elektromotoren bis 4 kW
Voraussetzung:
16 Jahre
Theoretische Ausbildung:
12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten:
Gesetzlich sind keine vorgeschrieben
Prüfungen: theoretische Prüfung
praktische Prüfung 30 min
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Leichtkrafträder 125 ccm max. 11 KW Motorleistung und bis 0,1KW Leistung je Kilogramm
dreirädrige Kfz bis max. 15 KW
Voraussetzung:
16 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb: (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)
12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Erweiterung: (Du hast bereits einen Führerschein)
6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten:
5 x Überlandfahrt á 45 min
(Sie sind gesetzlich vorgeschrieben)
4 x Autobahnfahrt á 45 min
3 x Nachtfahrt á 45 min
Prüfungen: theoretische Prüfung
praktische Prüfung 45 min
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Krafträder mit oder ohne Beiwagen
leistungsbeschränkt bis 35 KW Motorleistung und bis 0,2 KW/kg
Voraussetzung:
18 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb: (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)
12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Erweiterung: (Du hast bereits einen Führerschein)
6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten: (die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben)
5 x Überlandfahrt á 45 min
4 x Autobahnfahrt á 45 min
3 x Nachtfahrt á 45 min
Sonderfahrten bei A1 Vorbesitz: (weniger als 2 Jahre)
3 x Überlandfahrt á 45 min
2 x Autobahnfahrt á 45 min
1 x Nachtfahrt á 45 min
A1 Vorbesitz mindestens 2 Jahre:
Keine Theorie und Sonderfahrten;
nur Übungsstunden und praktische Prüfung
Prüfungen:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung 60 min
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Krafträder mit oder ohne Beiwagen
Voraussetzung:
24 Jahre
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb: (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)
12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Erweiterung: (Du hast bereits einen Führerschein)
6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
Fahrstunden:
Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Sonderfahrten: (die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben)
5 x Überlandfahrt á 45 min
4 x Autobahnfahrt á 45 min
3 x Nachtfahrt á 45 min
Sonderfahrten bei A1 und A2 Vorbesitz: (weniger als 2 Jahre)
3 x Überlandfahrt á 45 min
2 x Autobahnfahrt á 45 min
1 x Nachtfahrt á 45 min
A1 und A2 Vorbesitz mindestens 2 Jahre:
Keine Theorie und Sonderfahrten;
nur Übungsstunden und praktische Prüfung
Prüfungen:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung 60 min
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Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32km/h bbH, auch mit Anhängern bis 25 km/h
Voraussetzung:
16 Jahre
Theoretische Ausbildung:
12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min
2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min
Praktische Ausbildung:
entfällt
Prüfungen:
theoretische Prüfung
praktische Prüfung entfällt
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