Führerscheinklassen

 

Klasse B / B Automatik / B197 (PKW): 

Audi Q3


Bis 3.500 kg und bis 9 Sitzplätzen  

Code 96: mit Anhänger über 750 kg => Kombination bis 4.250 kg   

 

Voraussetzung:  

Begleitendes Fahren ab 17 Jahre - ansonsten ab 18 Jahre  

 

Theoretische Ausbildung:

Ersterwerb: (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)                                       

12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min                         

2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min

 

Erweiterung: (Du hast bereits einen Führerschein)

6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min                         

2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min

 

Praktische Ausbildung:

Fahrstunden:                                                                            

Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben. 

Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.

 

Sonderfahrten: (die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben)                   

5 x Überlandfahrt á 45 min       

4 x Autobahnfahrt á 45 min 

3 x Nachtfahrt á 45 min

                                                                              

Prüfungen: 

theoretische Prüfung 

praktische Prüfung 45 min


B197:


Mindestens 10 Fahrstunden mit Schaltung 

15 minütige Schaltkompetenz Prüfung 

Prüfung auf Automatik möglich 

Trotzdem darf nach bestandener Prüfung sowohl Schaltung als auch Automatik gefahren werden!

 

 

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Klasse BE ( PKW-Anhänger):

 

mit Anhänger bis 3.500 kg => Kombination bis 7.000 kg  

 

Voraussetzung:

Begleitendes Fahren ab 17 Jahre - ansonsten ab 18 Jahre

 

Theoretische Ausbildung:

entfällt

 

Praktische Ausbildung:

Fahrstunden:                                                                           

Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.

 

Sonderfahrten: (die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben)   

3 x Überlandfahrt á 45 min       

1 x Autobahnfahrt á 45 min 

1 x Nachtfahrt á 45 min

 

Prüfungen:

theoretische Prüfung entfällt
praktische Prüfung 45 min  

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Mofa-Prüfbescheinigung:

Voraussetzung:           

15 Jahre

Theoretische Ausbildung:

6 Theorieunterrichte á 90 min

Praktische Ausbildung:

1 Fahrstunde á 90 min (Einzelausbildung)
                                                   

2 Fahrstunden á 90 min (Gruppenausbildung)

Prüfung:     

nur theoretische Prüfung
                                                                                                   

Es ist kein Antrag beim Landratsamt und kein Erste-Hilfe-Kurs notwendig.
                                                                                                   

Zur Prüfung wird ein Passbild und Ausweis mit Foto (auch Kinderausweis) benötigt.

 

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Klasse AM:

 

Zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor
Dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz (bis 350 kg, ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen) bis 45 km/h, bis 50 ccm, bei Elektromotoren bis 4 kW   

 

Voraussetzung: 

16 Jahre  

 

Theoretische Ausbildung: 

12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min 

2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min

 

Praktische Ausbildung: 

Fahrstunden:                                                                             

Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben. 

Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.

 

Sonderfahrten: 

Gesetzlich sind keine vorgeschrieben

 

Prüfungen:                                                                                 theoretische Prüfung
praktische Prüfung 30 min

 

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Klasse A1 (125er): 

 

Leichtkrafträder 125 ccm max. 11 KW Motorleistung und bis 0,1KW Leistung je Kilogramm
dreirädrige Kfz bis max. 15 KW

 

Voraussetzung:  

16 Jahre

 

Theoretische Ausbildung:

Ersterwerb: (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)  

12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min

4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min

 

Erweiterung: (Du hast bereits einen Führerschein)    

6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min 

4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min

 

Praktische Ausbildung:

Fahrstunden:                                                                             

Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben. 

Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.

Sonderfahrten:                                                                           

5 x Überlandfahrt á 45 min
(Sie sind gesetzlich vorgeschrieben)                                   

4 x Autobahnfahrt á 45 min  

3 x Nachtfahrt á 45 min

 

Prüfungen:                                                                                 theoretische Prüfung
praktische Prüfung 45 min

 

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Klasse A2:

 

Krafträder mit oder ohne Beiwagen
leistungsbeschränkt bis 35 KW Motorleistung und bis 0,2 KW/kg

 

Voraussetzung:                                                                         

18 Jahre

 

Theoretische Ausbildung:

Ersterwerb: (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)                                       

12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min                               

4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min

 

Erweiterung: (Du hast bereits einen Führerschein)                                    

6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min                            

4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min

 

Praktische Ausbildung: 

Fahrstunden:                                                                               

Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben. 

Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.

 

Sonderfahrten: (die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben)  

5 x Überlandfahrt á 45 min        

4 x Autobahnfahrt á 45 min 

3 x Nachtfahrt á 45 min


Sonderfahrten bei A1 Vorbesitz: (weniger als 2 Jahre) 

3 x Überlandfahrt á 45 min                                                             

2 x Autobahnfahrt á 45 min                                          

1 x Nachtfahrt á 45 min

 

A1 Vorbesitz mindestens 2 Jahre:                                          

Keine Theorie und Sonderfahrten;  

nur Übungsstunden und praktische Prüfung

 

Prüfungen:  

theoretische Prüfung
praktische Prüfung 60 min

 

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Klasse A:

BMW F 700 GS


Krafträder mit oder ohne Beiwagen

 

Voraussetzung: 

24 Jahre

 

Theoretische Ausbildung:

Ersterwerb: (ohne Vorbesitz eines Führerscheines)                                       

12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min                                

4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min

 

Erweiterung: (Du hast bereits einen Führerschein)                     

6 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min                               

4 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min

 

Praktische Ausbildung:

Fahrstunden:                                                                                

Die Anzahl der Übungsfahrten ist gesetzlich nicht vorgegeben. 

Sie ist vom Lernfortschritt des Schülers abhängig.

 

Sonderfahrten: (die Mindestanzahl ist gesetzlich vorgeschrieben)                

5 x Überlandfahrt á 45 min          

4 x Autobahnfahrt á 45 min 

3 x Nachtfahrt á 45 min

 

Sonderfahrten bei A1 und A2 Vorbesitz: (weniger als 2 Jahre)  

3 x Überlandfahrt á 45 min                                                              

2 x Autobahnfahrt á 45 min 

1 x Nachtfahrt á 45 min

 

A1 und A2 Vorbesitz mindestens 2 Jahre:                              

Keine Theorie und Sonderfahrten;  

nur Übungsstunden und praktische Prüfung  

 

Prüfungen:  

theoretische Prüfung 

praktische Prüfung 60 min

 

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Klasse L: 

 

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32km/h bbH, auch mit Anhängern bis 25 km/h  

 

Voraussetzung:                                                                           

16 Jahre

 

Theoretische Ausbildung: 

12 Theorieunterrichte Grundstoff á 90 min 

2 Klassenspezifische Unterrichte á 90 min

 

Praktische Ausbildung:  

entfällt

 

Prüfungen:  

theoretische Prüfung

praktische Prüfung entfällt

 

 


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